22. Februar 2012: Änderungsanträge zur Beschlussvorlage zum Bezirkshaushalt 2012/2013

Änderungsanträge zur Dringlichkeits-Vorlage zur Beschlussfassung ,Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2012/2013 (Doppelhaushalt)',  Drs. Nr.: 0117 / XIX

Änderungsantrag zu Seite 1, letzter Absatz, 2. Satz:

Der Satz wird wie folgt ergänzt und der Absatz durch einen weiteren Satz erweitert (fettkursiv hervorgehoben): „Sofern sich aus den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderungen der Globalsumme ergeben, ist das Bezirksamt zugleich bevollmächtigt, diese auch außerhalb des Kapitels 5950 in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Bezirkshaushaltsplanes Neukölln umzusetzen, soweit es sich um zweckgebundene Zuweisungen handelt. Veränderungen der Globalsumme, die keiner ausdrücklichen Zweckbindung unterliegen, sind der BVV jeweils zur Beschlussfassung vorzulegen.“

Begründung:

Die Beschlussrechte der BVV bezüglich des Haushaltes müssen auch nach Beschlussfassung eines Doppelhaushaltsplanes gewahrt bleiben und sollten keinesfalls pauschal an das BA abgetreten werden.

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Änderungsantrag zu Seite 6, Absatz nach der Tabelle:

Der Absatz wird ersatzlos gestrichen (von „Sämtliche dieser Maßnahmen“ bis „auch hier zu prüfen“)

Begründung:

Es ist kontraproduktiv, die Schwerpunkte des Bezirks unter einen Finanzierungsvorbehalt zu stellen.

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Änderungsantrag zu Seite 6, 2. Absatz:
Der erste Satz des Absatzes (Der Steuerung der Transferausgaben des T-Teils kommt bei der zunehmendenden Beteiligung der Bezirke auch an Budgetüberschreitungen eine immer größere Bedeutung zu.“) bleibt bestehen, der Rest des Absatzes wird ersetzt durch:

Es werden alle Anstrengungen unternommen, um die Steuuerungsfähigkeit der Abteilungen zu stärken, insbesondere durch Verstärkung des Personaleinsatzes in diesen Bereichen.

Begründung:
erfolgte mündlich

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Änderungsantrag zu Seite 6, 3.Absatz:

Der Absatz (von „Inbesondere die Abteilung“ bis „dieser Sperren vor“) wird ersatzlos gestrichen.

Begründung:

Haushaltsperren bei präventiven Maßnahmen der Jugendarbeit, die durch die Senatszuweisung im Rahmen der KLR auskömmlich finanziert sind, sind kontraproduktiv. Die präventiven Maßnahmen der Jugendarbeit sind notwendige Voraussetzungen, um Hilfen zur Erziehung vorzubeugen, sie zu vermeiden oder zu begrenzen. Der Verzicht auf diese Maßnahmen zieht darüber hinaus Budgetverluste für die kommenden Jahre nach sich, da diese Aufgaben im Rahmen der Kosten-Leistungsrechnung bisher sehr wirtschaftlich erfüllt wurden. Haushaltssperren in diesen Bereichen führen zu einer Abwärtsspirale bei der Versorgung der Neuköllner Kinder und Jugendlichen mit Angeboten der Jugendarbeit, die für Neukölln besonders fatal wäre, da das Angebot bereits heute deutlich hinter dem in anderen Bezirken zurückbleibt. Haushaltssperren verhindern Planungssicherheit und werden damit auch über die reine Quantität der Angebote hinaus die Qualität der Arbeit gefährden. Haushaltssperren auch in anderen Bereichen binden Controlling-Kapazitäten, die besser zur Steuerung der Transferausgaben einzusetzen sind.

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Änderungsantrag zu Seite 7, Punkt 3.1.4

Nach dem letzten Absatz des Punktes 3.1.4 wird folgender neuer Absatz eingefügt:
Am Kapitel 51900 (Bauliche Unterhaltung) werden qualifizierte Sperren in Höhe von 7 Millionen angebracht, die nur mit Zustimmung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung und des Hauptausschusses freigegeben werden können. Als Entscheidungsgrundlage für die Freigabe legt das Bezirksamt den Ausschüssen für Verwaltung und Gleichstellung sowie dem Hauptausschuss vierteljährlich Übersichten mit den geplanten Maßnahmen vor.“

Begründung:

Über die Verwendung der Mittel für die bauliche Unterhaltung sollen die BVV bzw. deren zuständige Ausschüsse befinden. Damit soll verhindert werden, dass die Mittel vom Bezirksamt einseitig für die teure „denkmalgerechte“ Sanierung des Rathauses oder Baumaßnahmen am Gutshof Britz ausgegeben werden. Stattdessen sollen mit dem Geld gezielt Schulen und Jugendeinrichtungen saniert, Schulen für den Ganztagsbetrieb fit gemacht und die energetische Sanierung von Gebäuden vorangetrieben werden.

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Diese Anträge wurden alle mit der Mehrheit von SPD und CDU abgelehnt.

Die Ursprungsanträge zum Bezirkshaushalt 2012/2013, auf die sich unsere Änderungsanträge beziehen, finden sie <link http: www.berlin.de ba-neukoelln bvv-online>hier auf den Seiten des Bezirksamtes.