Ethnisch getrennte Klassen in Neukölln

Die Klage von Eltern, deren Kinder des Jahrgangs 2011/12 die Probezeit auf dem Leonardo da Vinci-Gymnasium nicht geschafft hatten, wurde am 26. September 2013 in erster Instanz abgewiesen: Sie hatten geltend gemacht, dass ihre Kinder in einer Klasse mit überdurchschnittlichem Anteil von Schüler_innen nichtdeutscher Herkunft (ndH-Anteil) schlechtere Chancen zum Bestehen der Probezeit gehabt hätten – und damit Diskriminierung vorläge.

Unabhängig von diesem individuellen Fall geht die Grüne BVV-Fraktion in Neukölln seit Anfang 2012 dem Problem der ethnisch getrennten Klassen nach. In der ersten Anfrage zu Thema (<link http: www.berlin.de ba-neukoelln bvv-online external-link-new-window externen link in neuem>Große Anfrage vom 08. Mai 2012, Drs. Nr. 0241/XIX) hatte die zuständige Stadträtin Frau Dr. Giffey geantwortet, dass es in Neukölln keine „ethnisch getrennten“ Klassen gebe. Kriterien für die Einteilung der Klassen seien: Die Wahl der zweiten Fremdsprache, eine ausgewogene Mischung von Mädchen und Jungen, spezielle Schulprofile und die Berücksichtigung von Wünschen der Schülerinnen und Schüler.

Dass es jedoch tatsächlich und nachweisbar ethnisch getrennte Klassen an Neuköllner Schulen gibt, also Klassen, in denen der ndH-Anteil deutlich höher ist als im Schuldurchschnitt, wurde dann deutlich beim Blick auf die Rückläufer_innenklassen (seit 2013 „Umsteigerklassen“ genannt):

Auf die Frage, an welchen Gymnasien es voraussichtlich besonders viele Schüler_innen nicht schaffen würden, antwortete das Bezirksamt: „schwerpunktmäßig sind es … die beiden Schulen, die sich bereit erklärt hatten, eine zusätzliche Klasse zu eröffnen, um den Bedarf an Gymnasialschulzeit zu befriedigen: Leonardo-da-Vinci-Schule und Ernst-Abbe-Schule. Indem die Klassen mit Schüler/innen aufgefüllt wurden, die an ihren Wunschschulen aufgrund der Kriterien nicht aufgenommen wurden, häufen sich hier schlechtere Leistungsvoraussetzungen.“ <link file:580 download herunterladen der datei>(Kleine Anfrage vom 20. März 2012, KA/011/XIX, PDF-Datei, ca. 150 KB)

An diesen zusätzlichen Klassen war der ndH-Anteil deutlich höher als im Durchschnitt und die Schüler_innen wussten natürlich, dass man ihnen allesamt nicht zutraute, die siebte Klasse erfolgreich zu beenden. Nicht nur an den beiden genannten Schulen hatten die Klassen, in denen viele Schüler_innen das Gymnasium wieder verlassen mussten, einen überdurchschnittlich hohen ndH-Anteil. Die Zahlen finden sich in der <link file:578 download herunterladen der datei>Kleinen Anfrage vom 17. August 2012, KA/036/XIX (PDF-Datei, ca. 250 KB).

Schüler_innen nicht-deutscher Herkunftssprache bekommen seltener eine Empfehlung für das Gymnasium, haben in ethnisch getrennten Klassen natürlich weniger Chancen, die siebte Klasse zu bestehen, und kommen in eine der Rückläufer_innenklassen. Aber wie zuverlässig ist eigentlich die Prognose, aufgrund derer die Schüler_innen in die Klassen für potentielle Rückläufer_innen überwiesen werden? Nur rund 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 2012/13, denen von der Grundschule bescheinigt wurde, dass sie das Gymnasium nicht schaffen würden, schaffen die siebte Klasse tatsächlich nicht. (<link http: www.berlin.de ba-neukoelln bvv-online external-link-new-window externen link in neuem>Große Anfrage vom 26. Februar 2013, Drs.Nr. 0490/XIX) Das heißt im Umkehrschluss: Etwa die Hälfte der Schüler_innen und Eltern, die es entgegen der Empfehlung ihrer Grundschule mit dem Gymnasium versuchen, haben dort tatsächlich Erfolg. Und zwar unter erschwerten Bedingungen: Die Gymnasial-Lehrer_innen wissen natürlich von der negativen Prognose und die Schüler_innen müssen sich auch noch in einer Klasse beweisen, in der die zusammengefasst wurden, die die Schule schon abgeschrieben hat. Das ist – auch psychologisch eine tolle Leistung!

Dennoch werden für schlechte Leistungen in der allgemeinen Diskussion immer nur die Schüler_innen und die Eltern verantwortlich gemacht. Niemals die Lehrer_innen und die Rahmenbedingungen an den Schulen. Warum werden die Kriterien für die Förderprognosen nicht in Frage gestellt, obwohl diese fast zur Hälfte falsch sind? Hier würde mehr Ehrlichkeit allen helfen. Und die Rückläufer_innen, also die, die auf dem Gymnasium das Probejahr nicht geschafft haben, werden zweimal diskriminiert: Sie waren in den Gymnasien in den Klassen mit Schüler_innen, die eine negative Prognose erhalten hatten und überdurchschnittlich auch ndH-Schüler_innen sind; sie kommen danach auch an den Sekundarschulen wieder in gesonderte Klassen, weil sie nicht in die bestehenden Klassen eingegliedert werden. Zitat aus der Kleinen Anfrage 011/XIX: Da die bestehenden Klassen in der Regel die Höchstfrequenz erreicht haben, ist eine Integration in bestehende Klassen nur vereinzelt möglich.“ Statt diese strukturellen Probleme anzugehen, gibt die Neuköllner Schulstadträtin in der Antwort auf die <link http: www.berlin.de ba-neukoelln bvv-online external-link-new-window externen link in neuem>Große Anfrage 0640/XIX an (die Antwort zu dieser Anfrage ist leider noch nicht online verfügbar), dass neben Lerndefiziten „soziale Unangepasstheiten“ mit ein Grund seien, die zum Nichtbestehen des Probejahres geführt haben. Wir haben natürlich nachgefragt, was sie darunter versteht. Aber die Antwort auf die <link http: www.berlin.de ba-neukoelln bvv-online external-link-new-window externen link in neuem>Große Anfrage (Drs. Nr.: 0715/XIX) steht noch aus.

Zurück zur oben genannten Klage: Es ist zu erwarten, dass die Familien in die nächste Instanz gehen. In Deutschland ist es immer noch ungleich schwerer als in anderen Ländern, dass Diskriminierung gerichtlich als solche erkannt wird. Die strukturelle Diskriminierung an Neuköllner Schulen wird erst auf der Ebene des europäischen Gerichtshofs festgestellt werden können. Bis dahin hoffen wir, dass der Versuch, ein Verfahren anzustrengen, den Eltern Mut macht, für ihre Kinder zu kämpfen, wenn mal wieder die Empfehlung für das Gymnasium verweigert wird und/oder die Kinder in Klassen mit überdurchschnittlichem ndH-Anteil landen – mit welcher Begründung auch immer.

<link http: www.susanna-kahlefeld.de external-link-new-window externen link in neuem>Dr. Susanna Kahlefeld, MdA

Mahi Christians-Roshanai, Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln