Kleine Anfrage (KA/002/XVII): Mobilfunk-Sendeanlagen in Neukölln
Fragestellerin: <link neukoelln bvv-fraktion mitglieder gabriele-vonnekold.html internal-link>Vonnekold, Gabriele
Eingang: 19. Februar 2002
Beantwortet: 12. März 2002
Mobilfunk-Sendeanlagen in Neukölln
- Wie viele Mobilfunk-Sendeanlagen sind derzeit in Neukölln errichtet, wie viele in Betrieb?
- Wie viele Mobilfunk-Sendeanlagen sind vor Inkrafttreten der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV) am 01. Januar 1997 errichtet/in Betrieb genommen worden?
- Wo stehen diese Anlagen? (Bitte Straße und Haunummer nennen.)
- Welche Anlagen sind davon ggf. auf Denkmalen angebracht worden?
- Welche Anlagen haben davon ggf. eine Bau- oder denkmalschutzrechtliche oder andere Genehmigung?
- Welche Anlagen davon sind auf Grundstücken
- des Bezirksamtes Neukölln,
- sonstiger Einrichtungen des Landes Berlin (Polizei, Feuerwehr usw.) und
- sonstiger öffentlicher Stellen errichtet worden?
- Welche Laufzeiten (Anfangs- und Endjahr) und Kündigungsfristen haben ggf. die Mietverträge für Anlagen auf Grundstücken des Bezirksamtes?
- Erwägt das Bezirksamt die Vermietung weiterer Standorte, wenn ja, welcher?
- Mit welcher Gesamtzahl von Mobilfunk-Sendeanlagen in Neukölln in den nächsten Jahren rechnet das Bezirksamt aufgrund der Einrichtung der UMTS-Netze?
- Wie gedenkt das Bezirksamt die Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und sechs Mobilfunknetzbetreibern vom 05. Juli 2001 umzusetzen?
- Wie sollen die Bürgerinnen und Bürger Neuköllns daran beteiligt werden?
Antwort des Bezirksamtes:
Sehr geehrte Frau Vonnekold,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.a. Wie viele Mobilfunk-Sendeanlagen sind derzeit in Neukölln errichtet, wie viele in Betrieb?
und 1.b. Wie viele Mobilfunk-Sendeanlagen sind vor Inkrafttreten der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV) am 01. Januar 1997 errichtet/in Betrieb genommen worden?
und 1.c. Wo stehen diese Anlagen? (Bitte Straße und Haunummer nennen.)
Die genaue Anzahl der Mobilfunksendeanlagen ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Meldepflichtig sind nach der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) vom 16. Dezember 1996 (BGBl S. 1966) nur ortsfeste Anlagen mit einer Sendeleistung von 10 Watt äquivalente isotrope Strahlungsleistung (EIRP) oder mehr. Die Betreiber sind auch nur verpflichtet, Neuanlagen nach Inkrafttreten der 26. BImSchV an die zuständige Behörde, hier das Umweltamt, zu melden. Das Umweltamt erhielt bisher 107 Anzeigen über den Betrieb der Sendeanlagen, die alle nach Inkrafttreten der 26. BImSchV errichtet wurden. Die Mobilfunkbetreiber sagten in ihrer freiwilligen Selbstverpflichtung zu, den Behörden Zugang zu den Daten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zu ermöglichen, hierzu sind jedoch die Modalitäten noch nicht geklärt.
Zu 2. Welche Anlagen sind davon ggf. auf Denkmalen angebracht worden?
Nach Kenntnis der unteren Denkmalschutzbehörde beim Fachbereich Stadtplanung des Amtes für Planen, Bauordnung und Vermessung sind bis jetzt keine Mobilfunkanlagen auf Denkmalen angebracht worden.
Zu 3. Welche Anlagen haben davon ggf. eine Bau- oder denkmalschutzrechtliche oder andere Genehmigung?
Keine Mobilfunkanlage hat eine baurechtliche Genehmigung. Diese ist nach der Berliner Bauordnung auch nicht notwendig. Denkmalrechtliche Genehmigungen liegen für vier Standorte vor, die Anlagen sind aber noch nicht installiert.
Zu 4. Welche Anlagen davon sind auf Grundstücken des Bezirksamtes Neukölln, sonstiger Einrichtungen des Landes Berlin (Polizei, Feuerwehr usw.) und sonstiger öffentlicher Stellen errichtet worden?
Auf Gebäuden des Bezirksamtes sind bisher keine Mobilfunkanlagen errichtet worden. Auch die Feuerwehr hat keine Anlagen auf ihren Gebäuden. Die Polizei beantwortete eine entsprechende Anfrage bisher nicht.
Zu 5. a. Welche Laufzeiten (Anfangs- und Endjahr) und Kündigungsfristen haben ggf. die Mietverträge für Anlagen auf Grundstücken des Bezirksamtes?
und 5. b. Erwägt das Bezirksamt die Vermietung weiterer Standorte, wenn ja, welcher?
entfällt
Zu 6. Mit welcher Gesamtzahl von Mobilfunk-Sendeanlagen in Neukölln in den nächsten Jahren rechnet das Bezirksamt aufgrund der Einrichtung der UMTS-Netze?
Die Bundesregierung gibt zur Großen Anfrage Bundestag-Drucksache 14/5848 - Auswirkungen elektromagnetischer Felder, insbesondere des Mobilfunks - an, dass in der ersten Aubaustufe des UMTS-Netzes genau so viele UMTS-Basisstationen notwendig sind, wie für das heutige GSM-Netz. Eine Minimierung ist zwar durch die gemeinsame Nutzung von Standorten durch mehrere Netzbetreiber möglich, jedoch können dadurch örtlich höhere Feldstärken auftreten. Diese Aussage der Bundesregierung kann auf Neukölln übertragen werden.
Zu 7. a. Wie gedenkt das Bezirksamt die Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und sechs Mobilfunknetzbetreibern vom 05. Juli 2001 umzusetzen?
und 7. b. Wie sollen die Bürgerinnen und Bürger Neuköllns daran beteiligt werden?
Die Vereinbarung zwischen den Deutschen Städtetag und den Mobilfunkbetreibern sowie die freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber sieht regelmäßige Gespräche zwischen den Kommunen und den Mobilfunkbetreibern vor. Ziel sollen u.a. regelmäßige halbjährliche Gespräche sein, in denen die Netzwerkplanungen und Alternativstandorte erörtert werden. Auf Grund von Terminschwierigkeiten bei den Mobilfunkbetreibern findet das erste Gespräch erst am 27. März 2002 statt. Eine Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und den Mobilfunkbetreibern befindet sich in der Vorbereitung durch die Senatswirtschaftsverwaltung. Über ein Standortkataster soll die Verteilung der Sendeanlagen öffentlich transparent gemacht werden.
Freiberg
Bezirksstadtrat
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