Kleine Anfrage (KA/003/XVII): Radio- und andere Hochfrequenz-Sendeanlagen in Neukölln

Fragestellerin: <link neukoelln bvv-fraktion mitglieder gabriele-vonnekold.html internal-link>Vonnekold, Gabriele

Eingang: 19. Februar 2002

Beantwortet: 12. März 2002

 

Radio- und andere Hochfrequenz-Sendeanlagen in Neukölln

  1. In welchen Frequenzbereichen und mit welcher Sendeleistung sendet das Deutschlandradio (ehemals RIAS) von seiner Anlage in Britz?
  2. Welches sind die nach der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV) sowie – zum Vergleich – nach den Grenzwerten der schweizerischen und der italienischen Regierung vorgeschriebenen Mindestabstände zu Gebäuden mit Aufenthaltsräumen?
  3. Wie weit sind die Sendeanlagen des Deutschlandradios mindestens von solchen Gebäuden (Wohnhäuser, Schulen, Betriebe usw.) entfernt?
  4. Gibt weitere Hochfrequenz-Sendeanlagen – neben der genannten sowie Mobilfunk-Sendeanlagen – im Bezirk? Falls ja, an welchen Standorten, mit welchen Frequenzen und Sendeleistungen?

 

Antwort des Bezirksamtes:

Sehr geehrte Frau Vonnekold,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. In welchen Frequenzbereichen und mit welcher Sendeleistung sendet das Deutschlandradio (ehemals RIAS) von seiner Anlage in Britz?

Die Sendeanlagen des Deutschlandradio am Standort Britz senden mit folgenden Frequenzen und Sendeleistungen:

FrequenzSendeleistung
990 kHz100 kW
855 kHz25 kW
6,005 MHz100 kW (Versuchsbetrieb)
89,6 MHz100 kW
200,25 MHz1 kW
22,4 GHz28,5 dBW (Richtfunk)

 

Zu 2. Welches sind die nach der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV) sowie – zum Vergleich – nach den Grenzwerten der schweizerischen und der italienischen Regierung vorgeschriebenen Mindestabstände zu Gebäuden mit Aufenthaltsräumen?

Die  26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) vom 16. Dezember 1996 (BGBl S. 1966) erfasst nur den Frequenzbereich von 10 MHz bis 300 GHz, damit fallen nur die drei letztgenannten Sender in den Wirkungsbereich der Verordnung. Als öffentlich-rechtlicher Sender unterliegt er nicht der Verordnung, die nur Regeln für die gewerbliche Anwendung erhält. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) bescheinigt in der Standortbescheinigung vom 09. November 2000 die Einhaltung der derzeit gültigen Personenschutzwerte für Arbeitnehmer auf dem Grundstück des Senders. Weiterhin wird bestätigt, dass außerhalb des Grundstücks der zeitlich unbegrenzte Aufenthalt auch von Personen mit Herzschrittmachern nach dem heutigen Stand von Forschung und Technik zu keiner Gesundheitsbeeinträchtigung führt. Grundlage dieser Bescheinigung waren Messungen und die DIN VDE 0848.

Bescheinigungen nach schweizerischen oder italienischen Rechtsvorschriften stellt die RegTP nicht aus, daher kann die Frage nicht beantwortet werden. Eine Umrechnung ist nur nach Kenntnis der genauen Antennendiagramme möglich. Diese liegen in der Berliner Verwaltung nicht vor.

 

Zu 3. Wie weit sind die Sendeanlagen des Deutschlandradios mindestens von solchen Gebäuden (Wohnhäuser, Schulen, Betriebe usw.) entfernt?

Die Sendeanlagen sind von der Anna-Simsen-Schule, dem nächsten benachbarten Gebäude, nach der amtlichen Karte 205 m, 270 m und 410 m entfernt.

 

Zu 4. Gibt weitere Hochfrequenz-Sendeanlagen – neben der genannten sowie Mobilfunk-Sendeanlagen – im Bezirk? Falls ja, an welchen Standorten, mit welchen Frequenzen und Sendeleistungen?

Neben den Sendern der Mobilfunkanbieter und den öffentlich-rechtlichen Sendern betreiben die Polizei und Feuerwehr Sendeanlagen. Die Feuerwehr betreibt zwei Gleichwellenfunksender und einen digitalen Alarmumsetzer. Die Standortbescheinigung der RegTP weist einen Sicherheitsabstand von 1,8 m aus. Eine Anfrage bei der Polizei blieb bisher unbeantwortet.

 

Freiberg

Bezirksstadtrat

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