Kleine Anfrage (KA/005/XVII): Auswirkungen des militärischen Schutzbereiches um den Flughafen Tempelhof
Fragesteller: Biele, Jürgen
Eingang: 10. April 2002
Beantwortet: 30. April 2002
Auswirkungen des militärischen Schutzbereiches um den Flughafen Tempelhof
- In wie vielen Bauantragsverfahren ist die Bundeswehr auf Grund der Anordnung über die Erklärung eines Gebietes zum Schutzbereich der Verteidigungsanlage Berlin-Tempelhof vom 01.08.1998 (ABl. Nr. 51, S. 3774) seitdem beteiligt worden?
- In wie vielen Fällen mussten Bauvorhaben aufgrund von Anforderungen der Bundeswehr verändert oder unterlassen werden? Welche Art von Bauvorhaben waren ggf. davon betroffen?
- In wie vielen Fällen hatten Bauherren bereits im Vorfeld aufgrund von Hinweisen bei der Bauberatung auf Belange der Bundeswehr ihr Bauvorhaben aufgegeben? Welche Art von Bauvorhaben waren ggf. davon betroffen?
- Sind im Aufstellungsverfahren befindliche Bebauungspläne des Bezirks auf Grund von Anforderungen der Bundeswehr verändert worden? Welche Veränderungen waren dies ggf. im Einzelnen?
- Gab es weitere Auswirkungen der Anordnung des Schutzbereichs?
Antwort des Bezirksamtes:
Sehr geehrter Herr Biele,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1. a. In wie vielen Bauantragsverfahren ist die Bundeswehr auf Grund der Anordnung über die Erklärung eines Gebietes zum Schutzbereich der Verteidigungsanlage Berlin-Tempelhof vom 01.08.1998 (ABl. Nr. 51, S. 3774) seitdem beteiligt worden?
und 1. b. In wie vielen Fällen mussten Bauvorhaben aufgrund von Anforderungen der Bundeswehr verändert oder unterlassen werden? Welche Art von Bauvorhaben waren ggf. davon betroffen?
und 1. c. In wie vielen Fällen hatten Bauherren bereits im Vorfeld aufgrund von Hinweisen bei der Bauberatung auf Belange der Bundeswehr ihr Bauvorhaben aufgegeben? Welche Art von Bauvorhaben waren ggf. davon betroffen?
Seit dem Inkrafttreten der Anordnung vom 01. August 1998 sind im militärischen Schutzbereich des Flughafens Tempelhof keine relevanten Bauvorhaben beantragt worden. Sofern entsprechende Bauanträge eingehen, wird das Bezirksamt die Bundeswehr beteiligen und deren Belange berücksichtigen.
Zu 2. Sind im Aufstellungsverfahren befindliche Bebauungspläne des Bezirks auf Grund von Anforderungen der Bundeswehr verändert worden? Welche Veränderungen waren dies ggf. im Einzelnen?
Für das Gebiet des militärischen Schutzbereiches sind derzeit keine Bebauungspläne in Bearbeitung.
Zu 3. Gab es weitere Auswirkungen der Anordnung des Schutzbereichs?
Sonstige Auswirkungen des Schutzbereiches sind dem Bezirksamt nicht bekannt.
Stefanie Vogelsang
Bezirksstadträtin
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