Kleine Anfrage (KA/014/XIX): Fachfremder Unterricht

Fragestellerin: Christians-Roshanai, Mahwareh

Eingang: 19. April 2012

Beantwortet: 10. Mai 2012

 

Fachfremder Unterricht

  1. In welchem Stundenumfang wird an Neuköllner Grund-/Oberschulen fachfremd unterrichtet?
  2. Welche Schulen und Fächer sind davon besonders betroffen?

 

Antwort des Bezirksamtes:

Sehr geehrte Frau Christians-Roshanai,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Der Umfang des nicht fachgerecht erteilten Unterrichts in den drei Schularten Grundschule (nur Klassen 5 und 6), Integrierte Sekundarschule und Gymnasium zum Stichtag 01.11.2011 ergibt sich aus der anliegenden Tabelle (eingetragen sind Prozentwerte).

Bei der Bewertung der Daten ist Folgendes zu beachten:

a) „Nicht fachgerecht erteilter Unterricht“ bedeutet, dass eine Lehrkraft ein Fach unterrichtet, das sie nicht studiert oder für das sie kein anerkanntes Weiterbildungszertifikat erworben hat. In vielen Fällen handelt es sich hier um sogenannte Neigungsfächer, in denen sich die Lehrkräfte ohne formale Qualifikation fortgebildet haben und die sie zum Teil bereits seit vielen Jahren unterrichten.

b) Vor allem in den Grundschulen und Integrierten Sekundarschulen ist der nicht fachgerecht erteilte Unterricht häufig nicht Ergebnis einer Mangelsituation, sondern eine bewusst getroffene pädagogische Entscheidung. Um die sozialen Beziehungen zu den Schülerinnen und Schülern zu stärken, wird in den Grundschulen meist auf das Klassenlehrerprinzip gesetzt (möglichst viel Unterricht in der Hand einer Lehrkraft). In den Sekundarschulen werden zunehmend Jahrgangsteams gebildet (wenige Lehrkräfte unterrichten alle Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs), sodass fachfremder Unterricht nicht zu vermeiden ist.

 

Zu 2.:

Einzelschulbezogene Auswertungen liegen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Außenstelle Neukölln, noch nicht vor. Ein Rückgriff auf diese Daten ist daher derzeit nicht möglich. Die Schulaufsicht Neukölln hält eine Benennung der Schulen aber auch nur dann für zweckmäßig, wenn zu den betreffenden Schulen erklärende Erläuterungen über Hintergründe und Ursachen für die Erteilung von fachfremden Unterricht vorgenommen werden. Ohne qualifizierte Erklärungen lassen sich keine verwertbaren Schlussfolgerungen ziehen.

Dr. Franziska Giffey

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