Kleine Anfrage (KA/015/XIX): Öffentlicher Wohnungsmarkt und soziale Steuerungsinstrumente?
Fragestellerin: Schumacher, Hanna
Eingang: 19. April 2012
Beantwortet: 10. Mai 2012
Öffentlicher Wohnungsmarkt und soziale Steuerungsinstrumente?
- Wie viele Wohnungen gibt es in Neukölln, für die öffentliche Belegungsrechte bestehen oder die einer öffentlichen Zweckbindung unterliegen und wie verteilen sich diese über den Bezirk?
- Für wie viele Wohnungen wurde die Zweckbindung aufgehoben, um einer Ballung sozialer Probleme entgegen zu wirken und welche Gebiete betrifft das?
- Wie viele Wohnungen gibt es in Neukölln, die sich im öffentlichen Eigentum befinden und wie verteilen diese sich über den Bezirk?
- Gibt es eine aktive Sicherung/Bereitstellung von solchen Wohnungen für sozial bedürftige Neuköllnerinnen und Neuköllner oder Asylbewerberinnen und Asylbewerber?
Antwort des Bezirksamtes:
Sehr geehrte Frau Schumacher,
Zu 1. Wie viele Wohnungen gibt es in Neukölln, für die öffentliche Belegungsrechte bestehen oder die einer öffentlichen Zweckbindung unterliegen und wie verteilen sich diese über den Bezirk?
Im Bezirk Neukölln befinden sich aktuell insgesamt 29.942 Wohnungen in den sozialen Bindungen. Diese Wohnungen verteilen sich auf die fünf Ortsteile wie folgt:
| 1. | Ortsteil Neukölln | ca. 10.395 Wohnungen |
| 2. | Ortsteil Britz | ca. 2.197 Wohnungen |
| 3. | Ortsteil Buckow | ca. 6.359 Wohnungen |
4. | Ortsteil Rudow | ca. 5.254 Wohnungen |
| 5. | Ortsteil Gropiusstadt | ca. 6.151 Wohnungen |
Zu 2. Für wie viele Wohnungen wurde die Zweckbindung aufgehoben, um einer Ballung sozialer Probleme entgegen zu wirken und welche Gebiete betrifft das?
Der Ortsteil Neukölln wurde sowohl von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als auch vom Bezirksamt Neukölln komplett befristet freigestellt.
Für die übrigen vier Ortsteile gibt es Seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie mit der Abteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste gezielt abgeschlossene Verträge mit den Verfügungsberechtigten der betreffenden Wohnräume oder entsprechende Freistellungsgenehmigungen. Diese Freistellungsgenehmigungen beziehen sich auf einzelne Wohnungen, im Einzelfall auch auf eine gesamte Wohnanlage. Die temporären Freistellungen sollen dazu beitragen, sozial stabile Bewohnerstrukturen sowohl zu schaffen als auch zu erhalten.
Zu 3. Wie viele Wohnungen gibt es in Neukölln, die sich im öffentlichen Eigentum befinden und wie verteilen diese sich über den Bezirk?
Dem Bezirksamt liegen keine Daten darüber vor, wie viele Wohnungen es in Neukölln gibt, die sich im öffentlichen Eigentum befinden. Infolgedessen kann hierüber auch keine Aussage getroffen werden.
Zu 4. Gibt es eine aktive Sicherung/Bereitstellung von solchen Wohnungen für sozial bedürftige Neuköllnerinnen und Neuköllner oder Asylbewerberinnen und Asylbewerber?
Dem Fachbereich Wohnen obliegt es nicht, die Bereitstellung oder Vermittlung von Wohnraum vorzunehmen.
Für die Sicherung und Beschaffung von Wohnraum für Hilfebedürftige ist die Abteilung Soziales, Amt für Soziales, Soziale Wohnhilfe originär zuständig. Die Abteilung Soziales verfügt jedoch selbst über keinerlei Belegungsrechte. Für die Wohnraumversorgung für von Wohnungslosigkeit konkret bedrohten bzw. betroffenen Menschen kann lediglich auf die Möglichkeiten des "Geschützten Marktsegments" zurückgegriffen werden. Dazu wird gegebenenfalls Bedarf bei der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) angemeldet.
Mit freundlichen Grüßen
Blesing
Bezirksstadtrat
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