Kleine Anfrage (KA/016/XIX): Schutz der ehemaligen Frauenklinik

Fragesteller: <link internal-link internal link in current>Wewer, Bertil

Eingang: 15. Mai 2012

Beantwortet: 29. Mai 2012

 

Schutz der ehemaligen Frauenklinik

  1. Welche Gebäude (-teile) der ehemaligen Frauenklinik im Mariendorfer Weg stehen seit wann unter Denkmalschutz und womit wird diese besondere Schutzwürdigkeit begründet?
  2. Wann wurde das Gelände an den derzeitigen Inhaber verkauft und geht das Bezirksamt davon aus, dass dem Investor zum Zeitpunkt des Erwerbs der Immobilie die Denkmalschutzauflagen bekannt sein mussten?
  3. Sind dem Bezirksamt Hinweise auf widerrechtliche Nutzung der leer stehenden Gebäude bekannt, wurden Maßnahmen zur Verhinderung rechtwidriger Nutzungen verabredet und hält das Bezirksamt diese Verabredungen für ausreichend?
  4. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass nach einem Dachstuhlbrand das Dach teilweise fehlt und viele Fenster aufstehen, so dass das Gebäude schutzlos dem Wetter ausgeliefert ist und wie schätzt das Bezirksamt unter diesen Bedingungen den denkmalgerechten Erhalt dieses Ensembles ein?
  5. Über welche Instrumente verfügt das Bezirksamt, um im Rahmen seiner Aufsichtspflicht einen Schutz des Gebäudes sicher zu stellen und warum werden diese nicht angewendet?
  6. Sind dem Bezirksamt Pläne des Investors bekannt, was und in welchem Zeitraum in den denkmalgeschützten Gebäuden, dem Nordbereich des Grundstückes sowie in den Gebäuden südlich des Mariendorfer Weges realisiert werden soll?
  7. Wie steht das Bezirksamt zu einer sozialverträglichen Nutzung und Bebauung an dieser Stelle?
  8. Gibt es im Bezirksamt Überlegungen, mittels eines B-Plan-Verfahrens die sozialverträgliche Entwicklung dieses Schandflecks in der Stadtlandschaft voran zu treiben?

 

Antwort des Bezirksamtes:

Sehr geehrter Herr Wewer,

bereits mit derschriftlich beantworteten Großen Anfrage Drs.-Nr. 0042/XIX sowie in den verschiedenen Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung (unter anderem Drs.-Nr. 0045/XIX) habe ich die Situation der ehem. Frauenklinik dargestellt. Entschuldigen Sie, wenn ich mich daher an der einen oder anderen Stelle möglicherweise wiederhole.

Zu 1. Welche Gebäude (-teile) der ehemaligen Frauenklinik im Mariendorfer Weg stehen seit wann unter Denkmalschutz und womit wird diese besondere Schutzwürdigkeit begründet?

Es handelt sich um die historischen Gebäude der ehemaligen Brandenburgischen Hebammenlehranstalt und Frauenklinik, Krankenhaus Neukölln mit Entbindungshaus, Direktorenwohnhaus, Verwaltungsgebäude und Umfassungsmauer, Mariendorfer Weg 28 & 38, Eschersheimer Strasse 25.

Die Lage der Gebäude ist dem FIS-Broker der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unter der Internetadresse <link http: www.stadtentwicklung.berlin.de geoinformation fis-broker>

www.stadtentwicklung.berlin.de/geoinformation/fis-broker/

zu entnehmen. Der Zeitpunkt der Unterschutzstellung ist demBezirksamt nicht bekannt. Das Gutachten zur Denkmaleigenschaft des Landesdenkmalamtes datiert aus dem Juli 1998. Als Gründe für die Denkmaleigenschaft wurden benannt:
  • Ortsgeschichtliche Bedeutung: weil durch die Gründung der Hebammenlehranstalt und Frauenklinik "die Verantwortung und Fürsorge des Landkreises Teltow und der Gemeinde Neukölln für die Ausbildung der Hebammen sowie die Pflege der Wöchnerinnen und Neugeborenen in deutlicher Weise zum Ausdruck kommt." (...)
  • Baugeschichtliche Bedeutung: "weil die räumliche Trennung von Lehre und Pflegebereich eine wichtige Voraussetzung für die gezielte Ausbildung der Hebammenschülerinnen bildete." (...)
  • Künstlerische Bedeutung: "weil sich die drei Gebäude bei Wahrung einer einheitlichen Grundstruktur in der Gestaltung als funktionsbezogene Varianten darstellen und durch individuelle Detailausbildung in reizvoller Weise voneinander absetzen." (...)
  • Städtebauliche Bedeutung: "weil die einzelnen Gebäude im Sinne des zeitgenössischen Städtebaus zu einem geschlossenen Stadtbild gruppiert wurden, das im Straßenraum wechselvolle Blickpunkte bildet."
  • Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit: weil die Anlage "neben der geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung ein wichtiges Orientierungs- und Identifikationsobjekt im öffentlichen Straßengefüge darstellt."

 

Zu 2. Wann wurde das Gelände an den derzeitigen Inhaber verkauft und geht das Bezirksamt davon aus, dass dem Investor zum Zeitpunkt des Erwerbs der Immobilie die Denkmalschutzauflagen bekannt sein mussten?

Der Verkauf vom Liegenschaftsfonds erfolgte im Jahr 2007. Dem Erwerber war die Denkmaleigenschaft bekannt.

 

Zu 3. Sind dem Bezirksamt Hinweise auf widerrechtliche Nutzung der leer stehenden Gebäude bekannt, wurden Maßnahmen zur Verhinderung rechtwidriger Nutzungen verabredet und hält das Bezirksamt diese Verabredungen für ausreichend?

Selbstverständlich sind dem Bezirksamt der Zustand des Geländes, der Gebäude sowie die angesprochenen Vorfälle des ehemaligen Klinikums Neukölln bekannt. Es haben im Dezember 2011 sowie am Anfang dieses Jahres intensive Gespräche mit den Vertretern des Eigentümers bzw. ihm selbst sowie den Fachdienststellen Ordnungsamt und Stadtplanung unter Leitung des Bezirksbürgermeisters und meiner Person stattgefunden. Einbezogen hierbei waren selbstverständlich die Leitungen der Polizeidirektion und des zuständigen Polizeiabschnitts. Als Ergebnis wurden Sicherungsmaßnahmen festgelegt, die vom Eigentümer im Rahmen seiner Möglichkeiten auch absprachegemäß umgesetzt wurden. Darüber hinaus gehende Maßnahmen sind aus Sicht des Stadtentwicklungsamtes im Rahmen eines vertretbaren Aufwandes nicht möglich. Allerdings muss der Eigentümer die Wirksamkeit der Maßnahmen laufend kontrollieren und ggf. nachbessern; dies erfolgt bedauerlicherweise nicht immer schnell genug.

 

Zu 4. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass nach einem Dachstuhlbrand das Dach teilweise fehlt und viele Fenster aufstehen, so dass das Gebäude schutzlos dem Wetter ausgeliefert ist und wie schätzt das Bezirksamt unter diesen Bedingungen den denkmalgerechten Erhalt dieses Ensembles ein?

Dem Bezirksamt sind diese Schäden bekannt. Der denkmalgerechte Erhalt bzw. der Wiederaufbau der Gebäude ist nach Einschätzung des Fachamtes derzeit noch nicht gefährdet. Je länger der derzeitige Zustand ohne Sicherungsmaßnahmen beibehalten wird, desto kostenintensiver wird der Wiederaufbau der Gebäude.

 

Zu 5. Über welche Instrumente verfügt das Bezirksamt, um im Rahmen seiner Aufsichtspflicht einen Schutz des Gebäudes sicher zu stellen und warum werden diese nicht angewendet?

Nach Auskunft des Eigentümers ist die Beseitigung des Brandschadens ein Versicherungsfall. Eine bauaufsichtliche Gefahrenanordnung mit Zwangsmittelanwendung zur Substanzsicherung müsste im Wege einer Ersatzvornahme mit Mitteln des Bezirksamtes erfolgen. Zuvor wäre im Dachgeschoss allerdings Baufreiheit zu schaffen durch eine ordnungsgemäße Entsorgung des Brand- und Bauschuttes. Auch diese Maßnahme müsste in Vorleistung als Ersatzvornahme erfolgen. Die hierfür notwendigen Mittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Zu 6. Sind dem Bezirksamt Pläne des Investors bekannt, was und in welchem Zeitraum in den denkmalgeschützten Gebäuden, dem Nordbereich des Grundstückes sowie in den Gebäuden südlich des Mariendorfer Weges realisiert werden soll?

Der Eigentümer beabsichtigt, das Gelände unter Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude und teilweisem Abriss der sonstigen Gebäude für Wohnungsbau zu entwicklen. Das Bebauungsplanverfahren XIV-293 wurde bereits im Juli 2010 eingeleitet. Eine Abstimmung mit dem Eigentümer ist erfolgt, jedoch wurde seitens des Eigentümers seit längerer Zeit nicht mehr an dem städtebaulichen Konzept gearbeitet, so dass das Planverfahren derzeit zum Stillstand gekommen ist.

 

Zu 7. Wie steht das Bezirksamt zu einer sozialverträglichen Nutzung und Bebauung an dieser Stelle?

Das Bezirksamt steht einer sozialverträglichen Nutzung positiv gegenüber. Jedoch ist aus der Fragestellung nicht deutlich zu erkennen, was unter einer sozialverträglichen Nutzung und Bebauung zu verstehen ist.

 

Zu 8. Gibt es im Bezirksamt Überlegungen, mittels eines B-Plan-Verfahrens die sozialverträgliche Entwicklung dieses Schandflecks in der Stadtlandschaft voran zu treiben?

Die "Sozialverträglichkeit" ist im Rahmen eines Bebauungsverfahrens nur sehr eingeschränkt zu sichern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Blesing

Bezirksstadtrat

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