Kleine Anfrage (KA/017/XIX): Asbest im Bezirk?
Fragestellerin: Michel, Catherine
Eingang: 15. Mai 2012
Beantwortet: 05. Juni 2012
Asbest im Bezirk?
- In welchen, der sich in Neukölln befindlichen Wohngebäuden im Bestand der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sind asbesthaltige Baustoffe verbaut worden?
- Wurden die Mieterinnen und Mieter darüber informiert, dass in ihren Wohnungen asbesthaltige Baustoffe zum Einsatz kamen, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung von Bauarbeiten und/oder (Teil-)Sanierungen?
- In welchen öffentlichen Gebäuden Neuköllns wurden asbesthaltige Baustoffe verbaut?
- Wurden Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und Nutzerinnen/Nutzer der betroffenen Einrichtungen darüber informiert, dass asbesthaltige Baustoffe in den Gebäuden zum Einsatz gekommen sind, insbesondere im Rahmen von Bauarbeiten und/oder (Teil-)Sanierungen?
Antwort des Bezirksamtes:
Zu 1. In welchen, der sich in Neukölln befindlichen Wohngebäuden im Bestand der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sind asbesthaltige Baustoffe verbaut worden?
Hierüber liegen im Bezirk keine Daten oder Auskünfte vor. Es können hier nur die landeseigenen Gesellschaften eine diesbezügliche Auskunft erteilen.
Zu 2. Wurden die Mieterinnen und Mieter darüber informiert, dass in ihren Wohnungen asbesthaltige Baustoffe zum Einsatz kamen, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung von Bauarbeiten und/oder (Teil-)Sanierungen?
Dem Bezirksamt ist darüber nichts bekannt. Zudem obliegt die Informationspflicht den Eigentümern.
Zu 3. In welchen öffentlichen Gebäuden Neuköllns wurden asbesthaltige Baustoffe verbaut?
und 4. Wurden Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und Nutzerinnen/Nutzer der betroffenen Einrichtungen darüber informiert, dass asbesthaltige Baustoffe in den Gebäuden zum Einsatz gekommen sind, insbesondere im Rahmen von Bauarbeiten und/oder (Teil-)Sanierungen?
Asbest wurde als anerkanntes Material bis in die 80-er Jahre vielfältig für Brandschutz, Abdichtungen, Rohre etc. verbaut. Somit kam Asbest in fast allen öffentlichen Gebäuden zum Einsatz. Nachdem in den 80er Jahren ein Asbestverwendungsverbot ausgesprochen wurde, hatte das Bezirksamt dem Hochbauamt 1988 die Aufgabe erteilt, alle bezirklichen Gebäude auf schwach gebundene Asbestprodukte zu untersuchen (Raumgewicht in der Regel kleiner als 1000 kg/m³).
Diesem ist das Hochbauamt nachgekommen, anfangs mit Untersuchungen mit eigenem Personal, später mit Hilfe externer Sachverständiger. Die Ergebnisse wurden in Asbestkatastern (kleine gebundene Broschüren) schriftlich und in verkleinerten Grundrissdarstellungen festgehalten. Die Funde wurden nach Zugänglichkeit zur Raumluft dargestellt und klassifiziert.
Zu unterscheiden waren die Dringlichkeitsstufen
I - Dringend erforderlich – sofortiger Handlungsbedarf
II - Erforderlich – kein sofortiger Handlungsbedarf, Kontrolle der Fundstellen alle 2 Jahre, ob Veränderungen vorliegen
III - Langfristig vormerken – Kontrolle der Fundstellen alle 5 Jahre, ob Veränderungen vorliegen
Alle Fundstellen der Dringlichkeitsstufen I wurden sofort bearbeitet, bzw. führten zur Schließung und letztlich zum Abriss der drei Bildungszentren. Die abgekapselten und für Nutzer bis heute nicht zugänglichen und somit gefährdenden Fundstellen (Dringlichkeitsstufen II und III) werden im Rahmen der Vorgaben kontrolliert und dokumentiert.
Soweit Baumaßnahmen in betroffenen Bereichen durchgeführt werden, erhalten die am Bau Beteiligten sowie die Nutzer entsprechende Hinweise und die Arbeiten werden gemäß der geltenden Sicherheitsbestimmungen durchgeführt. Die o. g. Asbestkataster wurden allen Abteilungen mit der Maßgabe zur Verfügung gestellt, im Rahmen ihrer Zuständigkeit diese auch an die Liegenschaften weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Blesing
Bezirksstadtrat
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