Kleine Anfrage (KA/031/XIX): Zielvereinbarungen

Fragesteller: <link internal-link internal link in current>Biedermann, Jochen

Eingang: 02. Juli 2012

Beantwortet: 13. August 2012

 

Zielvereinbarungen

  1. In welchen Bereichen existieren oder existierten innerhalb der letzten drei Jahre Zielvereinbarungen mit dem Berliner Senat bzw. einzelnen Senatsverwaltungen?
  2. Wie viele und welche Zielvereinbarungen wurden oder werden absehbar vom Bezirksamt Neukölln erfüllt?
  3. Wie viele und welche Zielvereinbarungen wurden oder werden absehbar vom Bezirksamt Neukölln nicht erfüllt?
  4. Falls Zielvereinbarungen nicht erfüllt wurden oder absehbar nicht erfüllt werden, was waren die Ursachen hierfür, und welche Konsequenzen hat dies für den Bezirk?

 

Antwort des Bezirksamtes:

Sehr geehrter Herr Biedermann,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. In welchen Bereichen existieren oder existierten innerhalb der letzten drei Jahre Zielvereinbarungen mit dem Berliner Senat bzw. einzelnen Senatsverwaltungen?

Die Geschäftsbereiche Soziales und Finanzen des BA Neukölln haben mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie der Senatsverwaltung für Finanzen im Mai 2011 eine “Zielvereinbarung über das Fallmanagement im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem SGBXII in den bezirklichen Geschäftsbereichen Soziales“ abgeschlossen. Die Laufzeit dieser Zielvereinbarung bezieht sich auf die Haushaltsjahre 2011 bis 2014 und endet automatisch am 31.12.2014.

Die mit den Bezirken abgeschlossene Vorläuferzielvereinbarung 2006-2010 wurde aufgrund nicht lösbarer datentechnischer Probleme unabgerechnet beendet.

In den letzten drei Jahren gab es zwischen der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung und den Bezirksjugendstadträten zwei Vereinbarungen mit Zielen:

  • die Zielvereinbarung zum Fach- und Finanzcontrolling Hilfen zur Erziehung (FFC HzE)
  • die Verwaltungsvereinbarung über die Beschaffung und den Betrieb von IT-Verfahren (ISBJ)

Die Zielvereinbarung FFC HzE wurde am 16.10.2009 erstmals unterzeichnet (erste Verständigung über Ziele des Fach- und Finanzcontrollings) und am 17.12.2010 mit der Definition von 4 Zielebenen fortgeschrieben:

Zielebene 1: Aufbau eines gesamtstädtischen Fachcontrollings HzE

Zielebene 2: Generierung von HzE-steuerungsrelevanten Rahmendaten

Zielebene 3: Qualifizierung der Entscheidungsprozesse im Jugendamt

Zielebene 4: Stärkung der Ressourcen im Sozialraum.

Am 27.01.2012 erfolgte die Fortschreibung dieser Zielvereinbarung für die Jahre 2012 und 2013.

Mit der VV ISBJ wurde seit 2008 die Implementierung eines berlineinheitlichen „Datawarehouse“ für die Jugendhilfe angestrebt. Sie soll demnächst von einer verbindlichen Verfahrensvorschrift abgelöst werden.

 

2. Wie viele und welche Zielvereinbarungen wurden oder werden absehbar vom Bezirksamt Neukölln erfüllt?

3. Wie viele und welche Zielvereinbarungen wurden oder werden absehbar vom Bezirksamt Neukölln nicht erfüllt?

Zu 2. und 3.:

2011 war für den Geschäftsbereich Soziales die Mitarbeiterperspektive (hier: personelle Ausstattung der Eingliederungshilfen) alleinige Basis für die Abrechnung der Zielvereinbarung. Die Zielvorgabe 1:75 (+/- 10 % Toleranz) konnte nicht eingehalten werden.

Mit Stand 30.06.2012 (Datenstand 30.03.2012) werden die Zielvorgaben im Bereich „Mitarbeiterperspektive“ der Zielvereinbarung aufgrund fehlenden Personals im Bereich der Eingliederungshilfe Neukölln verfehlt. Eine Stellenausschreibung für den Bereich ist erfolgt. In den Zielbereichen Kunden-, Prozess- und Finanzperspektive werden die Durchschnittswerte der anderen Berliner Bezirke deutlich übertroffen.

Zum FFC HzE gibt es eine Projektstruktur mit einem Lenkungsgremium, dem Herr BzStR Liecke angehört. Die Projektgruppe, der alle Jugendamtsleitungen angehören, tagt i.d.R. monatlich, um die Zielvorgaben in themenspezifischen Arbeitspaketen inhaltlich zu qualifizieren, jährlich in 3 bezirklichen Tiefenprüfungen besonders auffällige bezirkliche Entwicklungen zu analysieren und die Sitzungen des Lenkungsgremiums vorzubereiten.

Am 12.11.2012 wird verabredungsgemäß die Tiefenprüfung des Bezirks Neukölln vorgelegt werden. Der Bezirk Neukölln erfüllt damit diese Zielvereinbarung verabredungsgemäß.

Die Frage nach der Beteiligung Neuköllns bei der Beschaffung und Einführung des IT-Fachverfahrens der bezirklichen Jugendämter (Verwaltungsvereinbarung über die Beschaffung und den Betrieb von IT-Fachverfahren der bezirklichen Jugendämter) ist nur mit Verweis auf den Text der Vereinbarung konkret darzustellen:

„5. Verantwortlichkeiten und Mitwirkungsleistungen der Bezirke
5.1. Verantwortlichkeiten
Die bezirklichen Jugendämter sind verantwortlich für die Gewährleistung von Verwaltungsstrukturen und -abläufen, die eine berlineinheitliche Nutzung der IT- Fachverfahren ermöglichen. Die Wahrnehmung dieser Verantwortung beinhaltet die Einhaltung der Verfahrensvorgaben sowie ggf. Organisationsentwicklungsmaßnahmen im Zusammenhang mit neu gestalteten Geschäftsprozessen.
Die bezirklichen Nutzer des Fachverfahrens werden dezentral in eigener Verantwortung erfasst.„

Dieser Punkt wurde nur im Ansatz im Rahmen der Testphase und der Vorbereitung auf den Pilotbetrieb in Neukölln bearbeitet.

„5.2. Mitwirkungsleistungen
Die Bezirke/Runde Bezirkstadträte Jugend benennen ständige Vertreter (4 bis 6 Mitarbeiter/innen) für die Projektgruppe ISBJ-Jugendhilfe und Mitarbeiter/innen für die einzurichtenden überbezirklichen Teilprojektgruppen für die fachliche Weiterentwicklung des IT-Fachverfahrens. (Anlage 3 - vorauss. Umfang der Mitwirkungsleistungen)“

Die Beteiligung eines Mitarbeiters aus dem Jugendamt Neukölln an der Projektgruppe als standiger Vertreter bestand von der Konstituierung bis zum Scheitern des Projektes. (18.09.2008 - 30.04.2011). Darüber hinaus war in den Teilprojekten Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH), Regionaler sozialpädagogischer Dienst (RSD) und Jugendgerichtshilfe (JGH) jeweils ein Neuköllner Mitarbeiter (mit jeweils einem Vertreter) beteiligt. Für das geplante Teilprojekt Unterhaltsvorschuss wurden 2 Ansprechpartner aus der Unterhaltsvorschussstelle (UVST) für das UVK/ZVK Programm benannt, die jedoch nicht einberufen wurden. Am Teilprojekt „Betrieb“ war Neukölln ebenfalls beteiligt.

In der Testphase waren 8 Tester aus Neukölln tätig, die zuvor für ihre Tätigkeit geschult wurden. Zur Vorbereitung der Pilotierung wurden 6 Multiplikatoren aus Neukölln geschult und auf den Einsatz mit der Software vorbereitet.

Insofern war das Jugendamt Neukölln sehr intensiv mit der Erfüllung der Verwaltungsvereinbarung (für das Land Berlin) befasst; wobei das letztendliche Scheitern des Verfahrens nicht dem Bezirk anzulasten ist.

 

4. Falls Zielvereinbarungen nicht erfüllt wurden oder absehbar nicht erfüllt werden, was waren die Ursachen hierfür, und welche Konsequenzen hat dies für den Bezirk?

2011 führte das Verfehlen der Vereinbarung im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem SGB XII im bezirklichen Geschäftsbereich Soziales zur negativen Basiskorrektur für den Bezirk in Höhe von 267.749,17 €.

Aus den sukzessiv zusätzlich in die Abrechnung der Zielvereinbarung hinzugenommenen Perspektiven werden im bezirklichen Ranking und anhand des Vergleichs im Berliner Landesdurchschnitt Kennziffern gebildet, die Grundlage für eine positive und negative Umverteilung sind. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine seriöse Feststellung finanzieller Folgen aus der Kennziffernbildung über einen tagesaktuellen Sachstand hinaus nicht möglich.

Bernd Szczepanski

Bezirksstadtrat

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