Kleine Anfrage (KA/044/XIX): Baumfällungen auf dem Gelände des ehem. Krankenhauses Britz

Fragesteller: <link internal-link internal link in current>Biedermann, Jochen

Eingang: 11. September 2012

Beantwortet: 26. September 2012

 

Fragestellung:

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass Mitte April mehrere Bäume auf dem Gelände des ehemaligen Krankenhauses Britz gefällt worden sind?
  2. Falls ja, um welche und wie viele Bäume mit welchem Stammumfang hat es sich dabei gehandelt?
  3. War diese Fällung genehmigungspflichtig und wurde dafür eine Genehmigung beantragt?
  4. Falls ja, wann und mit welcher Begründung wurde die Genehmigung beantragt?
  5. Wurde eine Fällgenehmigung erteilt?
  6. Falls ja, wann und durch wen und auf welcher gesetzlichen Grundlage?
  7. Wie viele und welche unter Schutz stehende Bäume mit welchem Stammumfang wurden auf dem Grundstück seit Beginn der Bauarbeiten gefällt, zu welchen Zeiten und mit welcher Begründung?

 

Antwort des Bezirksamtes:

Sehr geehrter Herr Biedermann,

Ihre Kleine Anfrage beantworte ich zusammenfassend wie folgt:

Für eine Teilfläche des genannten Grundstücks (das Buchgrundstück Hannemannstr. 27-41) wurde am 12.03.2012 für die Errichtung von mehreren Wohnhäusern mit Tiefgarage die Baugenehmigung Nr. 2011/776 erteilt. Die Baugenehmigung wurde unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass die Bauarbeiten erst dann begonnen werden, wenn die erforderliche Ausnahmegenehmigung des zuständigen Umwelt- und Naturschutzamtes zur Fällung von Bäumen vorliegt, die gemäß § 5 Abs. 1 und 2 der Baumschutzverordnung Berlin am 22.11.2011 im zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt beantragt wurde. Es handelte sich um insgesamt 40 Bäume unterschiedlicher Baumarten (z.B. Robinia pseudoacacia, Acer pseudoplatanus, Acer platanoides, Fagus sylvatica, Betula pendula, Tilia cordata, Quercus coccinea, Aesculuc hippocastanum, Platanus x hispanica) mit unterschiedlichen Stammumfängen, davon 4 nicht unter die Baumschutzverordnung fallende Bäume sowie 36 geschützte Bäume, die einen Stammumfang von über 80 cm (gemessen in 1,30 m Höhe) aufwiesen. Für 27 dieser Bäume hat er Antragsteller Ersatzpflanzungen in Höhe von 22.654,00 Euro bzw. eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 45.308,00 Euro zu leisten. Die Ausnahmegenehmigung zum Fällen der 36 geschützten Bäume wurde am 11.04.2012 vom Umwelt- und Naturschutzamt, Bereich Boden- und Naturschutz, gemäß § 5 Abs 1 Nr. 2 der BaumschutzVO erteilt.

Die erforderliche Ausnahme ist jedoch hier nicht als Fällgenehmigung sondern als Bestandteil einer Baugenehmigung zu werten.

Mit freundlichen Grüßen

Blesing

Bezirksstadtrat

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