Kleine Anfrage (KA/049/XIX): Einbürgerung

Fragestellerin: Christians-Roshanai, Mahwareh

Eingang: 01. Oktober 2012

Beantwortet: 19. Oktober 2012

 

Einbürgerung

  1. Wie viele Personen haben in den letzten fünf Jahren einen Antrag auf Anspruchseinbürgerung (nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz) und auf Ermessenseinbürgerung (nach § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz) gestellt?
  2. Welcher Staatsangehörigkeit und welcher Altersgruppen gehörten die Antragstellenden an? (Bitte getrennt für die letzten fünf Jahre nach § 8 und § 10 auflisten!)
  3. Wie viele Anträge wurden abgelehnt, und welche Gründe lagen vor? (Bitte getrennt für die letzten fünf Jahre nach § 8 und § 10 und Gründen auflisten!)
  4. Wie lange dauert das Verfahren der Einbürgerung vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zum Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit? Besteht ein verbindlicher Zeitrahmen?
  5. Welche Bemühungen hat der Bezirk bisher unternommen, um die Einbürgerung zu fördern?
  6. Werden die Antragstellenden darüber informiert, dass Bestätigungen über Arbeitsbemühungen zum Nachweis der Lebensunterhaltssicherung genügen?
  7. Bestehen bezirkliche Einbürgerungssprechstunden, wenn nein, sind solche Sprechstunden geplant? Welche anderen Initiativen zur Ermutigung von Einbürgerungsinteressierten gibt es im Bezirk?

 

Antwort des Bezirksamtes:

Sehr geehrte Frau Christians-Roshanai,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.
In den letzten fünf Jahren wurden in Neukölln insgesamt 7282 Einbürgerungsanträge gestellt, die sich wie folgt auf die einzelnen Jahre und Rechtsgrundlagen aufteilen:

Jahr

§ 10 StAG Anspruchs-einbürgerung§§ 8, 9 StAG Ermessens- einbürgerungArt. 2 Gesetz zur Verminderung der StaatenlosigkeitAnträge insgesamt
200711861041351425
2008111795411253
2009116394601317
20101337991401576
20111189914311711

Die Anspruchseinbürgerung richtet sich nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) und beinhaltet alle regulären Einbürgerungsvoraussetzungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf die Einbürgerung.

Nach § 8 StAG kann die Behörde die Einbürgerung im Rahmen des Ermessens durchführen, wenn eine der Tatbestandsvoraussetzungen des § 10 StAG nicht vorliegt, der Antragsteller aber nachweislich in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt mit eigenem Einkommen zu bestreiten. Die gesetzlichen Voraussetzungen gem. § 9 StAG ermöglichen Antragstellern mit einem deutschen Ehegatten die Einbürgerung bereits nach zweijähriger Ehezeit und drei Jahren Aufenthalt in Deutschland. Auch hier müssen jedoch die wirtschaftlichen Verhältnisse gesichert sein, d.h. der Lebensunterhalt muss aus eigenen Mitteln bestritten werden.

Art. 2 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit ermöglicht staatenlosen Ausländern, die in Deutschland geboren sind und mindestens fünf Jahre über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, bis zum 21. Lebensjahr die Einbürgerung unter erleichterten Bedingungen. So bleiben beispielsweise die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Sprachkenntnisse und Verurteilungen wegen Straftaten bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren unberücksichtigt. Bei diesen Antragstellern handelt es sich fast ausschließlich um Palästinenser mit ungeklärter Staatsangehörigkeit.

 

Zu 2.

Die Staatsangehörigkeit der Antragsteller wurde bei allen erfolgten Einbürgerungen erfasst. In Neukölln werden überwiegend Türken, staatenlose Palästinenser, Libanesen und Angehörige aus Ex-Jugoslawien eingebürgert. Insgesamt wurden in den letzten Jahren Antragsteller aus 104 verschiedenen Staaten eingebürgert. Im Einzelnen liegen für die Jahre 2007-2011 folgende Zahlen vor: (zahlenmäßige Rangfolge)

2007

Türkei

496

Staatenlose

146

Libanon

86

Serbien

76

Kosovo

54

2008

Türkei

402

Staatenlose

116

Libanon

97

Serbien

68

Kosovo

39

2009

Türkei

361

Staatenlose

123

Libanon

93

Serbien

45

Kosovo

31

2010

Türkei

448

Staatenlose

143

Libanon

87

Kosovo

33

Bosnien

32

2011

Türkei

521

Staatenlose

380

Libanon

64

Polen

45

Kosovo

36

Die Altersgruppen der Antragsteller wurden bisher in der Staatsangehörigkeitsbehörde nicht erfasst. Alle Einbürgerungsfälle werden jedoch quartalsweise mit den relevanten Personendaten an das Statistische Landesamt Berlin-Brandenburg gemeldet. Das Bezirksamt hat nunmehr das Statistische Landesamt um Auskunft gebeten und wird die Zahlen nachreichen.

 

Zu 3.

Eine Statistik, die für die Ablehnungen oder Rücknahmen die Tatbestände der §§ 8 und 10 StAG erfasst, liegt dem Bezirksamt nicht vor. Aufgezeichnet werden die reinen Ablehnungen und Rücknahmen. Eine darüber hinausgehende Statistik ist aufgrund der damit verbundenen Arbeitsintensität und den vorhandenen Ressourcen nicht möglich. In den letzten fünf Jahren wurden in Neukölln insgesamt 473 Einbürgerungsanträge abgelehnt und 572 Anträge zurückgenommen. Im Einzelnen liegen folgende Zahlen für die Jahre 2007 bis 2011 vor:

Jahr
Ablehnungen
cknahmen
2007111138
2008105112
200972109
2010100104
201185110

Vor einer Ablehnung wird dem Betroffenen immer erst eine Rücknahme des Antrages angeboten, da der Antragsteller im Falle der Antragsrücknahme einen Teil seines Gebührenvorschusses zurückerhält.

Es fallen insbesondere, häufig auch kombiniert, folgende Ablehnungsgründe an:

  • Bezug von Arbeitslosengeld II bei Erwerbsfähigen
  • nicht ausreichende Aufenthaltszeiten in Deutschland
  • Verurteilungen wegen Straftaten
  • nicht ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  • unzureichende Aufenthaltserlaubnis
  • mangelnde Mitwirkung der Antragsteller (fehlende Unterlagen werden nicht eingereicht, geforderte Arbeitsbemühungen nicht nachgewiesen)

 

Zu 4.

Zwischen den Bezirken und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist eine Rahmenzielvereinbarung für den Bereich Bürgerdienste abgeschlossen, die für das Einbürgerungsverfahren eine maximal sechsmonatige Bearbeitungszeit von der Antragstellung bis zur Entscheidung vorsieht. Die Einhaltung dieser Frist wird von der Senatsverwaltung regelmäßig durch Aktenprüfungen kontrolliert und in Neukölln in aller Regel eingehalten.

Nach einer positiven Entscheidung über den Einbürgerungsantrag erfolgt jedoch nicht immer die sofortige Einbürgerung. Vielfach wird dem Betroffenen erst eine Einbürgerungszusicherung ausgehändigt. Der Antragsteller muss dann erst seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben und den Verlust durch Vorlage einer Entlassungsurkunde nachweisen. Das Entlassungsverfahren kann bei einigen Staaten (z.B. Russland, Ukraine, Thailand, Vietnam) bis zu 2 Jahren in Anspruch nehmen. Auf diese Bearbeitungszeiten ausländischer Botschaften und Konsulate hat das Bezirksamt keinen Einfluss.

 

Zu 5. und 7.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde bietet in ihren Sprechstunden am Montag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Donnerstag von 14.00 Uhr –18.00 Uhr eine kostenlose Beratung zur Einbürgerung an. Darüber hinaus wirbt der Migrationsbeauftragte des Bezirksamtes und die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen mit Flyern und Werbeplakaten für die Einbürgerung.

Mit 1431 Einbürgerungen im Jahr 2011 stellen die Einbürgerungszahlen in Neukölln derzeit den Spitzenwert in Berlin dar und konnten weiter erhöht werden. Die Antragszahlen sind weiterhin konstant. Mit der regelmäßigen Durchführung der feierlichen Einbürgerungsveranstaltungen und Festakte misst das Bezirksamt der Einbürgerung einen hohen Stellenwert zu. Vielfach haben Presse und Fernsehen den Festakten in Neukölln beigewohnt und positiv über diese Veranstaltungen berichtet. Aus Sicht des Bezirksamtes besteht derzeit keine Veranlassung für weitere Fördermaßnahmen.

 

Zu 6.

Der Bezug von Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch-Zweites Buch steht der Einbürgerung grundsätzlich entgegen, wenn er von einem erwerbsfähigen Antragsteller selbst zu vertreten ist. In jedem Einzelfall erfolgt eine Vertretbarkeitsprüfung, dabei werden u.a. die bisherige Erwerbsbiografie, der Sozialversicherungsverlauf sowie Auskünfte der Arbeitsvermittlung des JobCenters einbezogen. Weiterhin werden alle Antragsteller im Leistungsbezug aufgefordert, über einen längeren Zeitraum intensive Arbeitsbemühungen mit 10-15 nachprüfbaren Bewerbungen monatlich vorzulegen.

Die Antragsteller werden bereits im ersten Beratungsgespräch auf dieses Erfordernis hingewiesen und erhalten ein entsprechendes Informationsblatt.

Mit freundlichen Grüßen

Blesing

Bezirksstadtrat

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