Kleine Anfrage (KA/063/XVII): Jugendliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Fragestellerin: <link wahlen-2011 direktkandidat-innen dr-susanna-kahlefeld.html internal-link>Kahlefeld, Susanna

Eingang: 10. Februar 2004

Beantwortet: 02. März 2004 

 

Jugendliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

  1. Wie viele Jugendliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind im Jahr 2003 dem Bezirk Neukölln zugewiesen worden?
  2. Wie viele von diesen sind im Rahmen der Jugendhilfe untergebracht worden?
  3. Nach welchen Kriterien wird im Erstgespräch durch Mitarbeiter/innen des Jugendamtes entschieden, ob Asyl-BLG oder KJHG angewendet wird?
  4. Werden traumatisierte Jugendliche in speziellen Einrichtungen untergebracht?
  5. Was geschieht mit Jugendlichen, die nicht in der Jugendhilfe untergebracht werden?
  6. Wie vielen Jugendlichen werden aktuell vom Jugendamt auch nach dem 18. Geburtstag Leistungen nach § 41 SGB VIII gewährt?

 

Antwort des Bezirksamtes:

Sehr geehrte Frau Dr. Kahlefeld,

ich gehe davon aus, dass sich Ihre Fragen auf eine reine Datenermittlung beziehen. Meine Beantwortung habe ich aus diesem Grund kurz gehalten. Insoweit darüber hinaus noch Interesse besteht, bitte ich Sie, das Thema bei der Ausschussvorsitzenden als Besprechnungspunkt für eine der nächsten JHA-Sitzungen anzumelden.

Zu 1. Wie viele Jugendliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind im Jahr 2003 dem Bezirk Neukölln zugewiesen worden?

In 2003 wurden dem Bezirk Neukölln 34 unbegleitete mnderjährige Flüchtlinge zugewiesen.

 

Zu 2. Wie viele von diesen sind im Rahmen der Jugendhilfe untergebracht worden?

Von diesen wurden 26 Jugendliche im Rahmen der Jugendhilfe untergebracht.

 

Zu 3. Nach welchen Kriterien wird im Erstgespräch durch Mitarbeiter/innen des Jugendamtes entschieden, ob Asyl-BLG oder KJHG angewendet wird?

Grundsätzlich wird hier jeder auf sich alleine gestellte Jugendliche ohne Eltern im Rahmen der Jugendhilfe untergebracht. Gemäß Asyl-BLG wird untergebracht bei

  • fehlender Motivation für Schulbesuch
  • fehlender Bereitschaft zur Mitarbeit bei der Hilfeplanung
  • mangelndem Einsatz beim Erwerb der deutschen Sprache
  • fehlender Anwesenheit in der Clearingstelle
  • fehlender Teilnahme am Heimleben
  • offensichtlich nicht zutreffendem Alter

 

Zu 4. Werden traumatisierte Jugendliche in speziellen Einrichtungen untergebracht?

Der Bedarf wird durch die differenzierte, stationären Angebotsformen im Land Berlin im Regelfall gedeckt. Im Einzelfall erhalten traumatisierte Jugendliche unverzüglich und zeitnah therapeutische Hilfen beim Berliner Behandungszentrum für Folteropfer.

 

Zu 5. Was geschieht mit Jugendlichen, die nicht in der Jugendhilfe untergebracht werden?

Gemäß Asyl-BLG werden diesen Jugendlichen in niedrigschwelligen Heimen untergebracht, dabei kommen dort auch Sozialarbeiter zum Einsatz.

 

Zu 6. Wie vielen Jugendlichen werden aktuell vom Jugendamt auch nach dem 18. Geburtstag Leistungen nach § 41 SGB VIII gewährt?

Aktuell betreuen wir hier sechs junge Erwachsene gem. § 41 SGB VIII.

 

Mit freundlichen Grüßen

Blesing

Bezirksstadtrat

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