Kleine Anfrage (KA/092/XVII): Bebauungspläne Mohriner Allee

Fragesteller: Biele, Jürgen

Eingang: 14. Juni 2005

Beantwortet: 28. Juni 2005

 

Bebauungspläne Mohriner Allee

  1. Welche Maßnahmen sieht das Bezirksamt vor, damit in dem Bereich der vorgesehenen Bebauungspläne 8-9 und 8-10 eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet wird?
  2. Ist in diesem Zusammenhang an den Abschluss städtebaulicher Verträge mit den Eigentümer_innen gedacht?
  3. Welche Kosten kommen auf den Bezirk durch zukünftige Erschließungsmaßnahmen zu?
  4. Liegen bereits konkrete Investitionsabsichten vor und gibt es Auswirkungen auf dort noch vorhandene Arbeitsplätze (z. B. bei Gärtnereien)?

 

Antwort des Bezirksamtes:

Sehr geehrter Herr Biele,

das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. Welche Maßnahmen sieht das Bezirksamt vor, damit in dem Bereich der vorgesehenen Bebauungspläne 8-9 und 8-10 eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet wird?

Für die südliche Mohriner Allee wurde vom Bezirksamt am 15. März 2005 die Aufstellung der beiden Bebauungsplanentwürfe 8-9 und 8-10 beschlossen, da in diesem Bereich Planungserfordernis besteht. Die beiden Bebauungspläne sollen die planungsrechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung bilden. es ist kein Bauzwang gegeben, das bedeuted auch keine zwingenden "Maßnahmen". Bebauungspläne sind Vorsorgeplanungen.

Der Bebauungsplanentwurf 8-9 sieht folgende Ziele vor: Es wird ein allgemeines Wohngebiet mit einer offenen Bauweise, einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,4 geplant. Des Weiteren soll im westlichen Geltungsbereich ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Erholung und Sport" festgesetzt werden.

Der Bebauungsplanentwurf 8-10 sieht folgende Ziele vor: Für die Grundstücke Mohriner Allee 55/67 und 73/77 soll ein allgemeines Wohngebiet mit eiern offenen Bauweise, einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,4 festgesetzt werden. Das Grundstück Mohriner Allee 69 soll als Sondergebiet "Gartencenter" festgesetzt werden. Mit dem Grundstück Mohriner Allee 73 B soll die bestehende Durchwegung für die Kleingartenkolonie "Friedland I" gesichert werden.

Im weiteren Bebauungsplanverfahren werdn die Ziele der Planung der beiden Bebauungsplanentwürfe in Hinsicht auf Art und Maß (GRZ/GFZ) der baulichen Nutzung sowie die Nutzung "Erholung und Sport" überprüft, konkretisiert und ggf. geändert.

Die Bebauungsplanentwürfe 8-9 und 8-10 sind am 10. Mai 2005 dem Ausschuss für Hochbau und Bebauungspläne vorgestellt worden.

 

Zu 2. Ist in diesem Zusammenhang an den Abschluss städtebaulicher Verträge mit den Eigentümer_innen gedacht?

Nach dem derzeitigen Verfahrensstand sind städtebauliche Verträge zwischen dem Bezirk Neukölln und den Eigentümern der einzelnen Grundstücke nicht beabsichtigt. Gemäß § 1a, Abs. 3 BauGB sind die Vermeidung und der Ausgleich bei Eingriff in Natur und Landschaft in der Abwägung zu berücksichtigen. Der Ausgleich kann durch entsprechende Darstellungen, Festsetzungen oder vertragliche Vereinbarungen gesichert werden.

 

Zu 3. Welche Kosten kommen auf den Bezirk durch zukünftige Erschließungsmaßnahmen zu?

Da weder im Bebauungsplanentwurf 8-9 noch im Bebauungsplanentwurf 8-10 neu zu planende öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt werden sollen, wird die "innere" Erschließung über Privatstraßen erfolgen. Für den Bezirk werden in dieser Hinsicht keine Kosten entstehen.

 

Zu 4. Liegen bereits konkrete Investitionsabsichten vor und gibt es Auswirkungen auf dort noch vorhandene Arbeitsplätze (z. B. bei Gärtnereien)?

Für die beiden ehemaligen Gärtnereien Mohriner Allee 89 und 91 wurde von zwei unterschiedlichen Investoren Interesse bekundet. Die Gärtnerei in der Mohriner Allee 99/109 (Gärtnerei Wegener) und das Gartencenter in der Mohriner Allee 69 (Gartencenter Deutscher) haben jedoch keine Aufgabepläne geäußert.

 

Vogelsang

Bezirksstadträtin

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