Kommunales Wahlrecht für die Wohnbürger_innenschaft
Eine Kampagne aus NRW: <link http: www.wahlrecht-fuer-migranten.de external-link-new-window einen externen link in einem neuen>www.wahlrecht-fuer-migranten.de
Unterstützt von allen großen Trägern der freien Wohlfahrtspflege haben die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrant_innenvertretungen in Nordrheinwestfalen, der DGB (Bezirk NRW) und der Landesjugendring NRW eine Kampagne gestartet, um für lange hier lebende Ausländer_innen das kommunale Wahlrecht zu fordern.
Bündnis 90/Die Grünen unterstützen diese Kampagne: <link http: www.wahlrecht-fuer-migranten.de external-link-new-window einen externen link in einem neuen>Auf der angegebenen Homepage ist es möglich, sich in eine Unterstützerliste einzutragen.
Weitere Unterstützer_innen sind: Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband, AWO, Caritas, Landesverband der Jüdischen Gemeinden in NRW, Alevitische Gemeinde Deutschland e.V. Landesverband NRW, Verband für Interkulturelle Arbeit VIA, Mehr Demokratie e.V. NRW, Gesellschaft zur Förderung der Integrationsarbeit
Ausländer_innen mit einer Staatsangehörigkeit der EU können seit 1993 an Kommunalwahlen in der Bundesrepublik teilnehmen, sie haben aktives und passives Wahlrecht. Für die Einführung eines Kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger_innen ist in Deutschland jedoch eine Grundgesetzänderung notwendig. Und das Grundgesetz kann nur mit einer Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln des Bundesrates geändert werden. Eine so breite Mehrheit käme nur zustande, wenn es einen überparteilichen Konsens gäbe. Das ist aber in der näheren Zukunft nicht zu erwarten. Immerhin ist im Integrationskonzept des Berliner Senats festgeschrieben, dass Berlin im Bundesrat eine Initiative zur Grundgesetzänderung starten wird. Diese hat bisher leider noch nicht stattgefunden.
Zitat: „Gerade in den Einwanderungsbezirken, in denen rund 20% kein Wahlrecht haben, ist die Einführung des kommunalen Wahlrechts auch entscheidend für die Legitimation des demokratischen Prozesses. Der Senat wird darum 2007 eine Bundesratsinitiative für die Einführung des kommunalen Wahlrechts starten." (<link http: www.berlin.de lb intmig integrationskonzept.html external-link-new-window einen externen link in einem neuen>‚Vielfalt fördern - Zusammenhalt fördern. Das Berliner Integrationskonzept, S. 73)
Es ist zu erwarten, dass besonders die bestehenden Parteien vom kommunalen Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger_innen profitieren würden.
Derzeit können sich Nicht-EU-Bürger_innen in der Bundesrepublik im politischen und gesellschaftlichen Leben engagieren, indem sie in Vereinen und Verbänden aktiv sind. Sie leisten Beratungs- und Sozialarbeit, übersetzen, betreuen Kinder, trainieren in Sportvereinen, veranstalten kulturelle Feste und vieles mehr. Ohne diese vielfältige Arbeit würde ein Einwanderungsbezirk wie Neukölln sehr viel schlechter aussehen. Die Migrant_innenvereine sind längst wesentliche Stützen unserer Gesellschaft geworden. Im Migrationsbeirat haben einige dieser Vereine eine - recht begrenzte - Möglichkeit, Einfluss auf politische Entscheidungen im Rathaus zu nehmen. Ihre Stimme kann, wenn sie die Mehrheit in der BVV überzeugt, als Expert_innenmeinung, Initiativen in Gang bringen und Geplantes korrigieren.
Nicht-EU-Bürger_innen können aber weder bei Wahlen noch bei Bürger_innenentscheiden ihre Stimme abgeben. Ausländer_innenbeiräte wie in NRW gibt es in Berlin nicht.
Ausländer_innenbeiräte gibt es in vielen Gemeinden in NRW. Sie werden von allen Ausländer_innen, Aussiedler_innen und zum Teil auch von den Neueingebürgerten gewählt und haben als demokratisch gewählte Gremien auch Antragsrechte in den Kommunalparlamenten.
Die Erfahrungen in den Niederlanden, die bereits 1983 ein kommunales Wahlrecht für Ausländer_innen eingeführt haben, die seit 5 Jahren im Land leben, lassen vermuten, dass sich die Nicht-EU-Bürger_innen, sobald sie das Wahlrecht haben, in erster Linie in den bestehenden Parteien engagieren werden. Denn genau das ist in unserem Nachbarland geschehen: Die Gemeinderatsmitglieder aus ethnischen Minderheiten haben sich dort innerhalb von 15 Jahren verdoppelt. Schweden hat seit 1975 das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger_innen und es ist ebenfalls eine starke Zunahme an Kandidat_innen mit Migrationshintergrund zu verzeichnen. Eigene Ausländer_innen-Parteien oder Listen hatten bisher keine Erfolge. Das ist in allen Ländern so, in denen Nicht-EU-Bürger_innen wählen dürfen.
Zu den Vorreitern in Sachen Wahlrecht gehören Dänemark (Kommunales Wahlrecht seit 1981), Finnland (seit 1991) und Irland (seit 1974). Die Verhältnisse dort sind aber mit denen in Deutschland nicht zu vergleichen, weil die Ausländer_innenanteile dort viel kleiner sind.
Deutschland gehört in Europa trotzdem zur Gruppe der „Bremser“
Während das neue EU-Mitglied Estland das Kommunale Wahlrecht für alle Einwohner_innen über 18 Jahren (unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft und seit 5 Jahren im Land registriert) schon eingeführt hat, blockiert Deutschland seine integrationspolitische Entwicklung durch ein restriktives Einwanderungsgesetz und durch die Ablehnung des Kommunalen Wahlrechts.
Bündnis 90/Die Grünen fordern den Senat auf, die angekündigte Bundesratsinitiative in diesem Jahr zu starten. Wir halten es außerdem für erforderlich, sowohl weiter für die Einbürgerung zu werben als auch die Migrationsbeiräte und –Beauftragten der Bezirke politisch zu stärken. Der Senat hat diese alten grünen Forderungen in sein Integrationspapier aufgenommen: Sehr gut! Aber Schreiben reicht uns nicht ... Wir wollen die Umsetzung sehen – im Land und auf Bezirksebene.
Susanna Kahlefeld
