Transparenz: Fehlanzeige!
Wie viele Berliner Medien (beispielsweise der Tagesspiegel vom 17.01.2013 "<link http: www.tagesspiegel.de berlin gerichtsbeschluss-buschkowsky-muss-auskunft-ueber-buch-mitarbeiter-geben external-link-new-window external link in new>Buschkowsky muss Auskunft über Buch-Mitarbeiter geben" und vom 21.01.2013 "<link http: www.tagesspiegel.de berlin auftraege-an-bezirksamts-mitarbeiter-senat-prueft-buschkowskys-buchprojekt external-link-new-window external link in new>Senat prüft Buschkowskys Buchprojekt" oder die B.Z. vom 23.01.2013 "<link http: www.bz-berlin.de bezirk neukoelln fall-buschkowsky-jetzt-schaltet-sich-senat-ein-article1628027.html external-link-new-window external link in new>Fall Buschkowsky: Jetzt schaltet sich Senat ein") befasst sich zur Zeit auch die Berliner Zeitung mit den nach wie vor offenen Fragen rund um das Zustandekommen des Buches des Neuköllner Bezirksbürgermeisters. Hintergrund ist ein aktueller Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts, demnach das Bezirksamt Neukölln Auskunft geben muss über die Mitwirkung von Bezirksamts-Mitarbeiter_innen am Buch des Bürgermeisters.
Für den heutigen Artikel "<link http: www.berliner-zeitung.de berlin external-link-new-window external link in new>Ghostwriter-Debatte - Grüne wollen Buschkowsky löchern" sprach deren Reporter auch mit unserem Bezirksverordneten <link internal-link internal link in current>Bertil Wewer. Dabei ging es nicht nur um das Buch und dessen unsäglichen Inhalt, sondern auch um die <link record:tt_news:805 internal-link>heutige Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung, in der die Grüne Fraktion einen Dringlichkeitsantrag eingebracht hat, mit dem das Bezirksamt aufgefordert werden sollte, auf eine Beschwerde gegen diesen Beschluss zu verzichten.
Wie leider zu erwarten war wurden auch in der heutigen BVV erneut alle Fragen und Anträge zu diesem Thema abgewehrt. Statt dessen wird das Bezirksamt beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts einlegen - auf Kosten der Neuköllner Bezirkskasse. Die dadurch verursachten Ausgaben müssen dann an anderer Stelle im Bezirkshaushalt wieder eingespart werden.
Die Pressemitteilung des Berliner Verwaltungsgerichts "Bezirksamt muss Auskunft über mitwirkende Bedienstete am Buch des Bezirksbürgermeisters geben" und der Beschluss selbst <link https: www.berlin.de sen justiz gerichte vg presse archiv external-link-new-window external link in new>sind hier auf der Seite der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zu finden.
